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   OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - II-10 WF 33/07   

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OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - II-10 WF 33/07 (https://dejure.org/2008,6960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2008 - II-10 WF 33/07 (https://dejure.org/2008,6960)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - II-10 WF 33/07 (https://dejure.org/2008,6960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrwirkung nur im Umfang der Bewilligung bzw. der Beiordnung bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Festsetzung von Gebühren eines Rechtsanwalts gegen die Staatskasse; Einschränkung der Geltendmachung von Gebührenansprüchen bei ...

  • Judicialis

    RVG § 11; ; RVG § ... 11 Abs. 2 Satz 3; ; RVG § 48; ; RVG § 55; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 121 Abs. 4; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 127; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH: Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur im Umfang der Beiordnung des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1767
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 1 WF 157/06

    Prozesskostenhilfe: Keine Beschränkung des Gebührenerstattungsanpruchs des neuen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    In allen anderen Fällen kann ein neuer Anwalt nur beigeordnet werden, wenn entweder der entpflichtete Erstanwalt seinen Vergütungsanspruch verloren hat, etwa weil er die Mandatskündigung zu vertreten hat, oder wenn der neu beigeordnete Anwalt auf seine Gebühren verzichtet, soweit sie schon durch die Tätigkeit des Erstanwalts angefallen sind (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 645f und FamRZ 1998, 632f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Celle OLGR 2007, 579f; Zöller-Philippi, § 121 Rn. 34f).

    Die betroffene Partei hat ein Beschwerderecht unmittelbar aus § 127 ZPO, weil sie am Bewilligungsverfahren beteiligt ist; dem betroffenen Rechtsanwalt wird - obwohl nicht am Bewilligungsverfahren beteiligt - wegen der möglichen gebührenrechtlichen Folgen ein Beschwerderecht analog § 127 ZPO zugestanden (vgl. OLG Köln MDR 2005, 1230f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 632f).

  • OLG Karlsruhe, 16.09.1996 - 16 WF 33/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    In allen anderen Fällen kann ein neuer Anwalt nur beigeordnet werden, wenn entweder der entpflichtete Erstanwalt seinen Vergütungsanspruch verloren hat, etwa weil er die Mandatskündigung zu vertreten hat, oder wenn der neu beigeordnete Anwalt auf seine Gebühren verzichtet, soweit sie schon durch die Tätigkeit des Erstanwalts angefallen sind (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 645f und FamRZ 1998, 632f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Celle OLGR 2007, 579f; Zöller-Philippi, § 121 Rn. 34f).

    Die betroffene Partei hat ein Beschwerderecht unmittelbar aus § 127 ZPO, weil sie am Bewilligungsverfahren beteiligt ist; dem betroffenen Rechtsanwalt wird - obwohl nicht am Bewilligungsverfahren beteiligt - wegen der möglichen gebührenrechtlichen Folgen ein Beschwerderecht analog § 127 ZPO zugestanden (vgl. OLG Köln MDR 2005, 1230f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 632f).

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    Die betroffene Partei hat ein Beschwerderecht unmittelbar aus § 127 ZPO, weil sie am Bewilligungsverfahren beteiligt ist; dem betroffenen Rechtsanwalt wird - obwohl nicht am Bewilligungsverfahren beteiligt - wegen der möglichen gebührenrechtlichen Folgen ein Beschwerderecht analog § 127 ZPO zugestanden (vgl. OLG Köln MDR 2005, 1230f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 632f).
  • OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    Im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist der Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss als Kostengrundentscheidung bindend und einer materiell-rechtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen (vgl. OLG Celle MDR 2007, 865; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 121 Rn. 42).
  • OLG Celle, 05.02.2007 - 6 W 2/07

    Anspruch des Beschwerdeführers auf Aufhebung der Beiordnung seiner bisherigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    In allen anderen Fällen kann ein neuer Anwalt nur beigeordnet werden, wenn entweder der entpflichtete Erstanwalt seinen Vergütungsanspruch verloren hat, etwa weil er die Mandatskündigung zu vertreten hat, oder wenn der neu beigeordnete Anwalt auf seine Gebühren verzichtet, soweit sie schon durch die Tätigkeit des Erstanwalts angefallen sind (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 645f und FamRZ 1998, 632f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Celle OLGR 2007, 579f; Zöller-Philippi, § 121 Rn. 34f).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2006 - 16 WF 123/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Prüfung entstandener Mehrkosten vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    In allen anderen Fällen kann ein neuer Anwalt nur beigeordnet werden, wenn entweder der entpflichtete Erstanwalt seinen Vergütungsanspruch verloren hat, etwa weil er die Mandatskündigung zu vertreten hat, oder wenn der neu beigeordnete Anwalt auf seine Gebühren verzichtet, soweit sie schon durch die Tätigkeit des Erstanwalts angefallen sind (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 645f und FamRZ 1998, 632f; OLG Hamm FamRZ 2006, 1551f; OLG Celle OLGR 2007, 579f; Zöller-Philippi, § 121 Rn. 34f).
  • OLG Nürnberg, 06.03.2001 - 10 WF 62/01

    Prozesskostenhilfe - eingeschränkte Bewilligung - Fahrtkosten des "ortansässigen"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    Die Sperrwirkung besteht aber nur im Umfang der Bewilligung bzw. der Beiordnung (vgl. OLG Nürnberg JurBüro 2001, 481).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1993 - 3 WF 13/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 33/07
    Daher vermag der Senat der abweichenden Auffassung nicht zu folgen, dass die gesetzlichen Regelungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe keine Beschränkung von dessen Gebührenansprüchen kenne, mithin eine erfolgte Beschränkung des Gebührenanspruchs für das Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtlich sei (vgl. OLG Hamm FamRZ 1995, 748f; OLG Düsseldorf (3. FamSenat) FamRZ 1993, 819).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    So ist streitig, ob diese Forderungssperre auch für die von einer eingeschränkten PKH-Bewilligung betroffenen Reisekosten gilt (dagegen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2008 - 10 WF 33/07, FamRZ 2008, 1767, juris Tz. 4; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.03.2001 - 10 WF 62/01, FamRZ 2001, 1157, juris Tz. 5; OLG Brandenburg, a.a.O.; Enders, JurBüro 2003, 225, 228; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2001 - 1 WF 180/01, OLGR 2002, 28, juris Tz. 3; Zöller/Geimer, a.a.O., § 122 Rn. 11; Musielak/Fischer, a.a.O., § 122 Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Ist dies der Fall und werden diese Kosten durch die Beiordnung des auswärtigen Anwaltes erspart, kommt eine Beschränkung nach § 121 Abs. 3 ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 23.06.2004, a.a.O., juris Tz. 9 ff.; KG, Beschluss vom 28.06.2010, a.a.O., juris Tz. 5; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 25.03.2009 - 19 W 14/09, juris Tz. 3, und vom 08.01.2008, a.a.O., juris Tz. 11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2008 - 9 WF 392/07, juris Tz. 6; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.05.2007 - 8 WF 107/07, OLGR Schleswig 2007, 576; LAG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2010 - 4 Ta 7/10, juris Tz. 5; LAG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; Mathias/Bischof, RVG, 3. Aufl., § 46 Rn. 17, 18; alle m.w.N.).

  • VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18

    Kostenfestsetzung in Asylverfahren; PKH-Bewilligung nur für einen Teil des

    Dies gilt jedoch nur, soweit die Bewilligung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.03.2001 - 10 WF 62/01 - JurBüro 2001, 481) und die Beiordnung reicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2008 - II-10 WF 33/07 - FamRZ 2008, 1767).
  • LSG Thüringen, 18.04.2019 - L 1 SF 753/18

    Bemessung der dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse bei bewilligter

    Diese Einschränkung ist gem. § 48 Abs. 1 RVG für das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG grundsätzlich bindend (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Januar 2018 II-10 WF 33/07, zitiert nach Juris) und kann nur dahingehend ausgelegt werden, dass der neu beigeordnete Anwalt nur insoweit einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse haben soll, als diese nach seinem Eintreten in das Verfahren entstanden sind.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 17.12.2007 - 3 U 99/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4272
OLG Rostock, 17.12.2007 - 3 U 99/07 (https://dejure.org/2007,4272)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.12.2007 - 3 U 99/07 (https://dejure.org/2007,4272)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 3 U 99/07 (https://dejure.org/2007,4272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Beweislast für die Unredlichkeit des Anfechtungsgegners als Empfänger einer unentgeltlichen Leistung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Rückgewährung von durch anfechtbare Handlung weggegebenem Schuldnervermögen zur Insolvenzmasse; Vermutung der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Eröffnungsantrages gegenüber einer nahestehenden Person; Berufung auf Entreicherung trotz Kenntnis der ...

  • Judicialis

    InsO § 138; ; InsO § 143 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    InsO § 138; InsO § 143 Abs. 2 Satz 2
    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Wertersatz über die vorhandene Bereicherung hinaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 568
  • NZI 2008, 438
  • NJ 2008, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 12 U 195/00

    Beweislast bei Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung des Schuldners

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2007 - 3 U 99/07
    Das OLG Düsseldorf spricht sich dafür aus, für nahestehende Personen im Sinne von § 138 InsO eine Ausnahme von dieser Beweislastverteilung zu erwägen (NZI 2001, 477, 478 zu § 11 Abs. 2 AnfG).
  • LG Neubrandenburg, 25.05.2007 - 2 O 36/06

    Insolvenzanfechtung hinsichtlich Zahlungen eines Gesellschafters einer

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2007 - 3 U 99/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.05.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (2 O 36/06) teilweise - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - geändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18

    Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

    § 11 Abs. 2 Satz 2 AnfG enthält, anders als § 3 Abs. 2 AnfG (§ 3 Abs. 4 AnfG n.F.), keine gesetzlich angeordnete Beweislastumkehr zu Lasten nahestehender Personen (Huber, a.a.O., § 11 Rz 53; ebenso zu § 143 Abs. 2 Satz 2 InsO; Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Dresden vom 29.06.2016 - 13 U 1665/15, Zeitschrift für Verbraucher und Privatinsolvenz 2018, 492; Urteil des OLG Rostock vom 17.12.2007 - 3 U 99/07, NZI 2008, 438; a.A. Urteil des OLG Düsseldorf vom 31.05.2001 - 12 U 195/00, NZI 2001, 477).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 173/09

    Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters trotz bereits

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Bösgläubigkeit des Anfechtungsgegners ist zwar zunächst der Insolvenzverwalter; denn § 143 Abs. 2 Satz 2 InsO ist als Ausnahme von der Regel des § 143 Abs. 2 Satz 1 InsO formuliert (OLG Rostock NZI 2008, 438, 439; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 143 Rn. 112; HK-InsO/Kreft, 6. Aufl., § 143 Rn. 33; Jaeger/Henckel, InsO, § 143 Rn. 153; vgl. auch BT-Drucks. 12/2443, S. 168 zu § 164 RegE).
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZA 11/07

    Beginn der Frist für die Anfechtung unentgeltlicher Verfügungen; Anfechtbarkeit

    Höchstrichterlich bisher nicht geklärt ist, ob Angehörige dieses Personenkreises ihre Unredlichkeit im Sinne des § 143 Abs. 2 Satz 2 InsO ausräumen müssen (so OLG Düsseldorf NZI 2001, 477, 478 zu § 11 Abs. 2 AnfG; gegen die Umkehr der Beweislast OLG Rostock ZIP 2008, 568, 569).
  • LG Wuppertal, 07.10.2010 - 9 S 259/09

    Das Fahren eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand ist grob

    Soweit sich der Beklagte auf den Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 04.12.2007 (3 U 99/07) beruft, ist dessen Fallgestaltung mit der vorliegenden nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 25 U 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10058
OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 25 U 13/06 (https://dejure.org/2007,10058)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2007 - 25 U 13/06 (https://dejure.org/2007,10058)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 25 U 13/06 (https://dejure.org/2007,10058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 105 HGB, § 143 HGB, § 161 HGB
    Übertragung einer Kommanditbeteiligung: Auszahlung einer Kapitalrücklage; Kaufpreis für den Kommanditanteil; Schadensersatz wegen unterlassener lastenfreier Grundstücksübertragung

  • Judicialis

    HGB § 105; ; HGB § 143; ; HGB § 161

  • rechtsportal.de

    HGB § 105; HGB § 143; HGB § 161
    Zu Ansprüchen aus der entgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche aus der entgeltlichenÜbertragung eines Kommanditanteils sowie aus einem damit in Zusammenhang stehendem Grundstücksgeschäft; Anspruch auf Auszahlung einer Kapitalrücklage bei Ausscheiden aus einer Kommanditgesellschaft; Schadensersatz wegen einer unterbliebenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 25 U 13/06
    Von einer Zulassung der Revision wurde abzusehen, da Zulassungsgründe im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. dazu eingehend: BGH NJW 2003, 1943ff) nach Überzeugung des Berufungsgerichts nicht gegeben sind.
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7989
OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07 (https://dejure.org/2008,7989)
OLG München, Entscheidung vom 04.01.2008 - 31 Wx 76/07 (https://dejure.org/2008,7989)
OLG München, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 31 Wx 76/07 (https://dejure.org/2008,7989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Personenstandsrecht: Berichtigung des Geburtseintrags bei Nichtigkeit der in Indien geschlossenen Ehe der Eltern des Kindes

  • Judicialis

    PStG § 21; ; PStG § 47; ; BGB § 1592; ; EGBGB Art. 11; ; EGBGB Art. 13; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    Berichtigung des Geburtseintrags bei Nichtigkeit ausländischer Eheschließung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtigkeit der Ehe - Berichtigung des Geburtseintrages

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berichtigung eines Geburtseintrags nach Feststellung der Nichtigkeit einer von den Eltern im Ausland geschlossenen Ehe; Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Klärung der Frage der Abstammung eines Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 67
  • FamRZ 2008, 1772
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07
    Aus dem durch die Verfassung garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör folgt, dass das Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und erwägen muss, bevor es seine Entscheidung erlässt (BVerfGE 63, 80/85 m.w.N.; BayObLGZ 1989, 116/122 f.).

    Der Beschluss des Beschwerdegerichts war zwar nicht schon damit erlassen, dass ihn die Richter am 21.9.2007 unterschrieben haben, sondern erst, als der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle am 25.9.2007 die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen zur Aushändigung an die Post hinausgegeben hat (vgl. BVerfGE 63, 80/87; Keidel/Schmid § 18 Rn. 3 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Auszug aus OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07
    Diese ist nur im beschränkten Umfang nachprüfbar, nämlich dahin, ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583; OLG Hamm StAZ 2007, 18/19; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Auszug aus OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07
    Aus dem durch die Verfassung garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör folgt, dass das Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und erwägen muss, bevor es seine Entscheidung erlässt (BVerfGE 63, 80/85 m.w.N.; BayObLGZ 1989, 116/122 f.).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 76/07
    Diese ist nur im beschränkten Umfang nachprüfbar, nämlich dahin, ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583; OLG Hamm StAZ 2007, 18/19; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m.w.N.).
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